Gebäudeenergieberatung
Eigentümer und Vermieter
sind ab Mitte 2007 verpflichtet, im Falle des Verkaufs oder der Vermietung
einer Immobilie den Kauf- und Mietinteressenten einen Energiepass vorzulegen, der
über den Energieverbrauch und die vorhandene Wärmedämmung des Objekts Auskunft
gibt.
Bestandsaufnahme und
Erstellung eines Energiepasses, verbrauchs- oder bedarfsbezogen.
Auf Wunsch wird eine
umfassende Beratung über mögliche Energieeinsparungen durch
Sofern erwünscht, wird
auch Planung, Ausschreibung und
Die Beratung entspricht
den Anforderungen der
- dena
(Deutsche Energie-Agentur GmbH) bzw.
- BAFA (Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle),
einschliesslich Unterstützung bei der Beantragung öffentlicher Fördermittel.
(dena-Ausstellerverzeichnis www.gebaeudeenergie-pass.de; PLZ 25746).