Gebäudeenergieberatung

 

 

Eigentümer und Vermieter sind ab Mitte 2007 verpflichtet, im Falle des Verkaufs oder der Vermietung einer Immobilie den Kauf- und Mietinteressenten einen Energiepass vorzulegen, der über den Energieverbrauch und die vorhandene Wärmedämmung des Objekts Auskunft gibt.

 

Bestandsaufnahme und Erstellung eines Energiepasses, verbrauchs- oder bedarfsbezogen.

 

Auf Wunsch wird eine umfassende Beratung über mögliche Energieeinsparungen durch energetische Sanierungsmassnahmen durchgeführt, einschliesslich Ermittlung der voraussichtlich anfallenden Kosten.

Sofern erwünscht, wird auch Planung, Ausschreibung und Überwachung der Massnahmen übernommen.

 

Die Beratung entspricht den Anforderungen der

- dena (Deutsche Energie-Agentur GmbH) bzw.

- BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle),

einschliesslich Unterstützung bei der Beantragung öffentlicher Fördermittel.

 

(dena-Ausstellerverzeichnis www.gebaeudeenergie-pass.de; PLZ 25746).